Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
angehören
(mhd. ) mit Dativ ›gehören zu‹ Wer keinen Namen sich erwarb, noch Edles will, Gehört den Elementen an (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust II,9982);angehörig frühneuhochdeutsch auch schon ›verwandt‹, substantiviert
Angehöriger (L308 Kaspar Stieler 1691) ›Verwandter‹, auch allgemeiner Betriebsangehöriger, Vereinsangehöriger, Staatsangehöriger, auch z. B. Staatsangehörigkeit (einer Person).
(mhd. ) mit Dativ ›gehören zu‹ Wer keinen Namen sich erwarb, noch Edles will, Gehört den Elementen an (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust II,9982);angehörig frühneuhochdeutsch auch schon ›verwandt‹, substantiviert
Angehöriger (L308 Kaspar Stieler 1691) ›Verwandter‹, auch allgemeiner Betriebsangehöriger, Vereinsangehöriger, Staatsangehöriger, auch z. B. Staatsangehörigkeit (einer Person).