Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
angeben
(mhd. ) schon frühneuhochdeutsch1bezeichnen, nennenden Namen angeben;
2"S181" rechtssprachlich ›beschuldigen, anzeigenhat er deinen Knecht angegeben vor meinem Herrn (Luther), auch ›denunzieren‹, vgl. noch Seghers (L337 WdG): Ihn hielten alle für einen Aufpasser und Angeber (›Denunzianten‹); nahe (1)
3bestimmen, veranlassen‹: spielt sogar auf sein Angeben die Rolle einer Wahnwitzigen (Lessing); besonders in der ⇓ "S141" Musik den Takt angeben, den Ton angeben (L003 Johann Christoph Adelung 1774), letzteres dann auch redensartlich ⇓ "S027" übertragen;
4prahlen‹ erst 19. Jahrhundert (1842 Glassbrenner; L113 Rolf Hiersche), wohl vorbereitet durch ›sich fälschlich bezeichnen als (vgl. [1]), sich ausgeben für‹: sich für Gott angeben (Luther); sie ungeschewet sich vor feinde aller laster angeben (Opitz; L059 DWb); auch nahe (3), vgl. L264 Daniel Sanders 1865: Viel angeben »etwa: der Meister und Führer bei Späßen etc. sein«. Zu angeben(4) jüngst
AngeberAufschneider‹ (veraltet ›Ankläger‹, ›Urheber‹),
Angeberei,
angeberisch.
angeblich (J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741) ›wie behauptet wird, vermeintlich‹ (vgl. angeben[1]). ↑ "Angabe".
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