Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anfallen
(ahd. ) zu ↑ "fallen"(6) und (7): der Feind, eine Krankheit, Leidenschaft fällt ihn an; so besonders seit dem 18. Jahrhundert. In der älteren Rechtssprache (schon mhd. ) ist anfallen mit Dativ (Perfekt mit sein) ›durch Erbschaft zufallenals wär' ein Königreich ihm angefallen (Wieland); daß ihm die ganze Gerichtshalterei anfiel (Jean Paul); auch dazu früherAnfall: ⇓ "S181" durch Anfall, Kauf und Tausch (Goethe); auf die Zeit des Erbanfalls (Preußisches Landrecht); übertragen du wirst weder Teil noch Anfall haben an diesem Wort (Luther); Anfall in bezug auf Krankheit seit dem 15. Jahrhundert nachgewiesen,
anfälligschwach, zu Krankheiten neigend‹ schon um 1300 (L320 Trübner).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: anfallen