Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
anerkennen
"S181" Rechtssprache ›für gültig erklären, bestätigen‹ vereinzelt schon 1525 (L046 DRWb), ↑ "erkennen"(3). Häufig als feste Zusammensetzung behandelt, vgl. schon Goethe 1773 (Prometheus) anerkennst du seine Macht?; H.v.A160 Heinrich von Kleist, Amphitryon 3,11 Ihn erkennt sie, / Ihn an … Sie anerkennt ihn nicht! Gebucht erstmals bei L003 Johann Christoph Adelung 1774, mitAnerkennung. Bei Goethe auch das Partizipialadjektiv
anerkanntgeachtet, bewährt‹.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: anerkennen