Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
absagen
(mhd. )1 früher in verschiedenen ⇓ "S181" rechtssprachlichen Bedeutungen, z. B. ›jmdm. ein Friedensverhältnis aufkündigen‹, daher ›Fehde ankünden‹, vgl. abgesagter (›erklärter‹) Feind (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 28,274,14 u.ö.);
2 auch ›entsagenabzusagen der Heimat (Voß); ›sich lossagenich … sag ab dem König (B.Brecht; L337 WdG);
3 heute meist ›Vereinbartes, Erwartetes nicht stattfinden lassen‹ (Konzert, Besuch). Zu absagen(2) und (3) heute
Absage (ahd. ).
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