Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Abrede
(mhd. ) ⇓ "S101" die Bedeutung1 ›das Bestreiten, Leugnen‹ nur noch in
⊚ in Abrede stellen, nach älterem (nicht) in Abrede sein (Lessing, Wieland, Goethe, auch L004 Johann Christoph Adelung, L033 Joachim Heinrich Campe) üblich seit dem 19. Jahrhundert, vereinzelt früher (1683; L060 2DWb), vgl. Es ist aber nicht in Abrede zu stellen, daß(Journal des Luxus und der Moden, November 1787,369);
2 ›Vereinbarung‹ (frühnhd.) noch juristisch, wirtschaftlich, vgl. "Absprache". Zu Abrede(2)
abreden (mhd. ), heute dafür gewöhnlich ↑ "verabreden".
(mhd. ) ⇓ "S101" die Bedeutung1 ›das Bestreiten, Leugnen‹ nur noch in
⊚ in Abrede stellen, nach älterem (nicht) in Abrede sein (Lessing, Wieland, Goethe, auch L004 Johann Christoph Adelung, L033 Joachim Heinrich Campe) üblich seit dem 19. Jahrhundert, vereinzelt früher (1683; L060 2DWb), vgl. Es ist aber nicht in Abrede zu stellen, daß(Journal des Luxus und der Moden, November 1787,369);
2 ›Vereinbarung‹ (frühnhd.) noch juristisch, wirtschaftlich, vgl. "Absprache". Zu Abrede(2)
abreden (mhd. ), heute dafür gewöhnlich ↑ "verabreden".