Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
abmachen
(15. Jahrhundert)1abtrennen‹,
2.1 zuerst ⇓ "S181" rechtssprachlich, im wesentlichen erst im 18. Jahrhundert ›zum Abschluß bringen, erledigen‹, auch erweitert: lege ich die … materie … als abgemacht und vollendet bei seite (1766 I.Kant; L060 2DWb),
2.2vereinbaren, entscheiden‹, dazu im Gespräch: abgemacht!topp!‹ (1864 Freytag; L060 2DWb); ferner
3 etwas (mit sich) abmacheninnerlich bewältigen‹: die als kind … erkannte, daß sie alles mit sich abmachen müsse (B. v.Arnim; L060 2DWb); Was jetzt kommtmuß ich allein abmachen (A296 Carl Zuckmayer, General 590);
AbmachungVereinbarung‹ (1724; L060 2DWb).
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