Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
abmachen
(15. Jahrhundert)1 ›abtrennen‹,
2.1 zuerst ⇓ "S181" rechtssprachlich, im wesentlichen erst im 18. Jahrhundert ›zum Abschluß bringen, erledigen‹, auch erweitert: lege ich die … materie … als abgemacht und vollendet bei seite (1766 I.Kant; L060 2DWb),
2.2 ›vereinbaren, entscheiden‹, dazu im Gespräch: abgemacht! ›topp!‹ (1864 Freytag; L060 2DWb); ferner
3 etwas (mit sich) abmachen ›innerlich bewältigen‹: die als kind … erkannte, daß sie alles mit sich abmachen müsse (B. v.Arnim; L060 2DWb); Was jetzt kommt –muß ich allein abmachen (A296 Carl Zuckmayer, General 590);
Abmachung ›Vereinbarung‹ (1724; L060 2DWb).
(15. Jahrhundert)1 ›abtrennen‹,
2.1 zuerst ⇓ "S181" rechtssprachlich, im wesentlichen erst im 18. Jahrhundert ›zum Abschluß bringen, erledigen‹, auch erweitert: lege ich die … materie … als abgemacht und vollendet bei seite (1766 I.Kant; L060 2DWb),
2.2 ›vereinbaren, entscheiden‹, dazu im Gespräch: abgemacht! ›topp!‹ (1864 Freytag; L060 2DWb); ferner
3 etwas (mit sich) abmachen ›innerlich bewältigen‹: die als kind … erkannte, daß sie alles mit sich abmachen müsse (B. v.Arnim; L060 2DWb); Was jetzt kommt –muß ich allein abmachen (A296 Carl Zuckmayer, General 590);
Abmachung ›Vereinbarung‹ (1724; L060 2DWb).