Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ablassen
ahd. obalazan(vgl. got. afletan, altengl. oflœ̅tan), mhd. abelazzen; die älteste Bedeutung kirchensprachlich (z. B. im Vaterunser) ›vergeben, erlassen‹ (veraltet), s.unten Ablaß; mittelhochdeutsch und frühneuhochdeutsch reiche Bedeutungsentfaltung (19 Bedeutungen im L072 Frühnhd.Wb.), davon heute:1 v. a. von Flüssigkeiten, Gasen ›abgehen lassen‹;
2von etwas/ jmdm. lassen, abstehenSollen doch deine verdammten Ärzte endlich von dir ablassen (Ch.A286 Christa Wolf, Störfall 56);
3 ›(im Preis) Nachlaß gewährendiese Gurke zu kaufen, die ich Ihnen aus Gefälligkeit ablassen würde (B.A024 Bertolt Brecht, Mann; 1,308).
Ablaß (ahd. ) ⇓ "S110" nach lat. remissio, ›Nachlaß der Sündenschuld‹, im Spätmittelalter institutionalisiert und zum Handel entartet, vgl. Ablaßgeld (1440), bei Luther Ablaßbrief, Ablaßkrämer, Ablaßprediger u. a. (L041 Philipp Dietz), heute historisch; zur Sache vgl. L252 RGG, L197 LThK.
unablässig (Luther), zu ablassen (2): ›unaufhörlich‹, daneben früher synonym unabläßlich (Luther, noch Goethe).
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