Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
abklären
(1595; L060 2DWb)1 zunächst von Flüssigkeiten; seit ca. 1800 übertragen sich abklären ›sich klären, läutern‹, dazu abgeklärt ›geläutert, ausgeglichen‹ (1830; L060 2DWb): verstandesmensch … so ruhig und dabei so ›abgeklärt‹, wie manche jetzt sagen (Fontane; L060 2DWb);
2 transitiv von Sachfragen ›abschließend klären‹ seit ca. 1830, besonders ⇓ "S195" schweizerisch ›ermitteln, aufklären‹: einen Tatbestand abklären.
(1595; L060 2DWb)1 zunächst von Flüssigkeiten; seit ca. 1800 übertragen sich abklären ›sich klären, läutern‹, dazu abgeklärt ›geläutert, ausgeglichen‹ (1830; L060 2DWb): verstandesmensch … so ruhig und dabei so ›abgeklärt‹, wie manche jetzt sagen (Fontane; L060 2DWb);
2 transitiv von Sachfragen ›abschließend klären‹ seit ca. 1830, besonders ⇓ "S195" schweizerisch ›ermitteln, aufklären‹: einen Tatbestand abklären.