Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
abberufen
1 rechtssprachlich noch im 18. Jahrhundert ›appellieren‹, vgl. die von den Klägern eingewandte Abberufung an den großen Rat (Wieland), seitdem2 (aus einem Amt u.dgl.) ›entlassen‹,
3 dann auch ⇓ "S064" verhüllend im Passiv ›sterben‹ (Fallada; L337 WdG).
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