Duden Das große Fremdwörterbuch
Zessionar
Zes|si|o|nar der; -s, -e
mlat. cessionarius>
jmd., an den eine Forderung abgetreten wird, neuer Gläubiger (Rechtsw.)
Zes|si|o|nar der; -s, -e
jmd., an den eine Forderung abgetreten wird, neuer Gläubiger (Rechtsw.)