Duden Das große Fremdwörterbuch
Zensur
Zen|sur die; -, -en
lat. censura »Prüfung, Beurteilung«>:
1. Amt des Zensors (1).
2.
a) behördliche Kontrolle bzw. Überprüfung u. gegebenenfalls Verbot von Büchern, Filmen, Theaterstücken u. Ä., bes. hinsichtlich ihrer gesetzlichen od. sittlichen Konformität;
b) (ohne Plur.) Stelle, Behörde, die die Zensur (2a) ausübt.
3.
a) kirchliche Prüfung religiöser Literatur von kath. Verfassern;
b) Verwerfung einer theologischen Lehrmeinung (kath. Kirchenrecht).
4. Note, Bewertung einer Leistung.
5. Kontrollinstanz der Persönlichkeit an der Grenze zwischen Bewusstem u. Unbewusstem, die Wünsche u. Triebregungen kontrolliert u. reguliert (Psychoanalyse).
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