Duden Das große Fremdwörterbuch
Zensur
Zen|sur die; -, -en
lat. censura »Prüfung, Beurteilung«>:
1. Amt des Zensors (1).
2.
a) behördliche Kontrolle bzw. Überprüfung u. gegebenenfalls Verbot von Büchern, Filmen, Theaterstücken u. Ä., bes. hinsichtlich ihrer gesetzlichen od. sittlichen Konformität;
b) (ohne Plur.) Stelle, Behörde, die die Zensur (2a) ausübt.
3.
a) kirchliche Prüfung religiöser Literatur von kath. Verfassern;
b) Verwerfung einer theologischen Lehrmeinung (kath. Kirchenrecht).
4. Note, Bewertung einer Leistung.
5. Kontrollinstanz der Persönlichkeit an der Grenze zwischen Bewusstem u. Unbewusstem, die Wünsche u. Triebregungen kontrolliert u. reguliert (Psychoanalyse).
Zen|sur die; -, -en
1. Amt des Zensors (1).
2.
a) behördliche Kontrolle bzw. Überprüfung u. gegebenenfalls Verbot von Büchern, Filmen, Theaterstücken u. Ä., bes. hinsichtlich ihrer gesetzlichen od. sittlichen Konformität;
b) (ohne Plur.) Stelle, Behörde, die die Zensur (2a) ausübt.
3.
a) kirchliche Prüfung religiöser Literatur von kath. Verfassern;
b) Verwerfung einer theologischen Lehrmeinung (kath. Kirchenrecht).
4. Note, Bewertung einer Leistung.
5. Kontrollinstanz der Persönlichkeit an der Grenze zwischen Bewusstem u. Unbewusstem, die Wünsche u. Triebregungen kontrolliert u. reguliert (Psychoanalyse).