Duden Das große Fremdwörterbuch
Valutaklausel
Va|lu|ta|klau|sel die; -, -n:
1. Klausel auf Wechseln, die bedeutet, dass der Remittent in bar bezahlt hat.
2. Wertsicherungsklausel, durch die eine Schuld nach dem Kurs einer bestimmten ausländischen Währung festgelegt ist.
Va|lu|ta|klau|sel die; -, -n:
1. Klausel auf Wechseln, die bedeutet, dass der Remittent in bar bezahlt hat.
2. Wertsicherungsklausel, durch die eine Schuld nach dem Kurs einer bestimmten ausländischen Währung festgelegt ist.