Duden Das große Fremdwörterbuch
Titel
Ti|tel [auch 'titl̩] der; -s, -
lat. titulus>:
1.
a) kennzeichnender Name eines Buches, einer Schrift, eines Kunstwerks o. Ä.;
b) unter einem bestimmten Titel (1 a) bes. als Buch, Kunstwerk o. Ä. veröffentlichtes Werk.
2.
a) Beruf, Stand, Rang, Würde kennzeichnende Bezeichnung, häufig als Zusatz zum Namen;
Abk.: Tit.;
b) im sportlichen Wettkampf errungene Bez. eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde.
3.
a) Abschnitt eines Gesetzes- od. Vertragswerks (Rechtsw.);
b) der gesetzliche, durch ein rechtskräftiges Urteil erworbene Grund, einen Anspruch durchzusetzen;
Rechtstitel (Rechtsw.).
4. (im Haushalt eines Staates, einer Institution o. Ä.) Verwendungszweck von einer zu einer Gruppe zusammengefassten Anzahl von Ausgaben, Beträgen.
Ti|tel [auch 'titl̩] der; -s, -
1.
a) kennzeichnender Name eines Buches, einer Schrift, eines Kunstwerks o. Ä.;
b) unter einem bestimmten Titel (1 a) bes. als Buch, Kunstwerk o. Ä. veröffentlichtes Werk.
2.
a) Beruf, Stand, Rang, Würde kennzeichnende Bezeichnung, häufig als Zusatz zum Namen;
Abk.: Tit.;
b) im sportlichen Wettkampf errungene Bez. eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde.
3.
a) Abschnitt eines Gesetzes- od. Vertragswerks (Rechtsw.);
b) der gesetzliche, durch ein rechtskräftiges Urteil erworbene Grund, einen Anspruch durchzusetzen;
Rechtstitel (Rechtsw.).
4. (im Haushalt eines Staates, einer Institution o. Ä.) Verwendungszweck von einer zu einer Gruppe zusammengefassten Anzahl von Ausgaben, Beträgen.