Duden Das große Fremdwörterbuch
subsumieren
sub|su|mie|renlat. sumere (Part. Perf. sumptus) »nehmen«>:
1. ein-, unterordnen.
2. einen Begriff von engerem Umfang einem Begriff von weiterem Umfang unterordnen (Logik).
3. einen Sachverhalt rechtlich würdigen, d. h. prüfen, ob er die Tatbestandsmerkmale einer bestimmten Rechtsnorm erfüllt (Rechtsw.).
sub|su|mie|ren
1. ein-, unterordnen.
2. einen Begriff von engerem Umfang einem Begriff von weiterem Umfang unterordnen (Logik).
3. einen Sachverhalt rechtlich würdigen, d. h. prüfen, ob er die Tatbestandsmerkmale einer bestimmten Rechtsnorm erfüllt (Rechtsw.).