Duden Das große Fremdwörterbuch
subsidiär
sub|si|di|är <über fr. subsidiaire aus lat. subsidiarius »als Aushilfe dienend« zu subsidium (vgl. ↑Subsidium)>:
a) unterstützend, Hilfe leistend;
b) behelfsmäßig, als Behelf dienend;
subsidiäres Recht: Rechtsbestimmungen, die nur dann zur Anwendung gelangen, wenn das übergeordnete Recht keine Vorschriften enthält (Rechtsw.).
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Ansicht: subsidiär