Duden Das große Fremdwörterbuch
Spezialitätsprinzip
Spe|zi|a|li|täts|prin|zip das; -s: Grundsatz des Sachenrechts, nach dem sich jedes dingliche Recht jeweils nur auf eine bestimmte Sache beziehen kann (Rechtsw.).
Spe|zi|a|li|täts|prin|zip das; -s: Grundsatz des Sachenrechts, nach dem sich jedes dingliche Recht jeweils nur auf eine bestimmte Sache beziehen kann (Rechtsw.).