Duden Das große Fremdwörterbuch
Senat
Se|nat der; -[e]s, -e
lat. senatus »Staatsrat«, eigtl. »Rat der Alten«, zu senex »alt, bejahrt«>:
1. der Staatsrat als Träger des Volkswillens im Rom der Antike.
2. eine Kammer des Parlaments im parlamentarischen Zweikammersystem (z. B. in den USA).
3.
a) Regierungsbehörde von Stadtparlamenten, z. B. von Hamburg, Bremen;
b) svw. 1↑Magistrat (2; z. B. in Lübeck).
4. Verwaltungsbehörde an Hochschulen u. Universitäten.
5. Richterkollegium an höheren deutschen Gerichten (z. B. an Oberlandesgerichten, Bundessozialgerichten).
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