Duden Das große Fremdwörterbuch
Sekundogenitur
Se|kun|do|ge|ni|tur die; -, -en
lat. secundo »zweitens« u. genitura »Geburt«>
Besitz[recht] des zweitgeborenen Sohnes u. seiner Linie in Fürstenhäusern;
vgl. ↑Primogenitur
Se|kun|do|ge|ni|tur die; -, -en
Besitz[recht] des zweitgeborenen Sohnes u. seiner Linie in Fürstenhäusern;
vgl. ↑Primogenitur