Duden Das große Fremdwörterbuch
Sanktion
Sank|ti|on die; -, -en
<über gleichbed. fr. sanction aus lat. sanctio »Heiligung, Billigung; geschärfte Verordnung, Strafgesetz« zu sancire »heiligen, als unverbrüchlich festsetzen, bei Strafe verbieten«>:
1. Billigung, Bestätigung, Anerkennung.
2.
a) Anweisung, die einen Gesetzesinhalt zum verbindlichen Rechtssatz erhebt;
b) (meist Plur.) Maßnahme, die gegen einen Staat eingeleitet wird, der das Völkerrecht verletzt hat (Rechtsw.);
vgl. ↑Sanctio.
3. (meist Plur.) Zwangsmaßnahme, Sicherung[sbestimmung].
4. gesellschaftliche Reaktion sowohl auf normgemäßes als auch auf von der Norm abweichendes Verhalten (Soziol.);
negative Sanktion: Reaktion auf von der Norm abweichendes Verhalten in Form einer Zurechtweisung o. Ä.;
positive Sanktion: Reaktion auf normgerechtes Verhalten in Form von Belohnung o. Ä.
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