Duden Das große Fremdwörterbuch
salvatorisch
sal|va|to|risch nlat. salvatorius, eigtl. »bewahrend, erhaltend«>
nur aushilfsweise, ergänzend geltend;
salvatorische Klausel: Rechtssatz, der nur gilt, wenn andere Normen keinen Vorrang haben (Rechtsw.).
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