Duden Das große Fremdwörterbuch
salvatorisch
sal|va|to|rischnlat. salvatorius, eigtl. »bewahrend, erhaltend«>
nur aushilfsweise, ergänzend geltend;
salvatorische Klausel: Rechtssatz, der nur gilt, wenn andere Normen keinen Vorrang haben (Rechtsw.).
sal|va|to|risch
nur aushilfsweise, ergänzend geltend;
salvatorische Klausel: Rechtssatz, der nur gilt, wenn andere Normen keinen Vorrang haben (Rechtsw.).