Duden Das große Fremdwörterbuch
revozieren
re|vo|zie|ren [...v...]
lat. revocare »zurückrufen«>:
1. [eine Äußerung] zurücknehmen;
widerrufen.
2. vor Gericht einen mündlichen Antrag sofort zurückziehen, wenn der Prozessgegner durch Beweise die im Antrag aufgestellte Behauptung widerlegt
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