Duden Das große Fremdwörterbuch
Revision
Re|vi|si|on die; -, -en
mlat. revisio »prüfende Wiederdurchsicht« zu lat. revisus, Part. Perf. von revidere, vgl. ↑revidieren>:
1. das Revidieren, [nochmalige] Durchsicht, Nachprüfung, Kontrolle;
bes. die ↑Korrektur des bereits umbrochenen (zu Druckseiten zusammengestellten) Satzes (Druckw.).
2. Änderung nach eingehender Prüfung (z. B. einer Ansicht).
3. bei einem Gericht mit grundsätzlicher Entscheidungsvollmacht (Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht) gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel, das die Überprüfung dieses Urteils fordert (Rechtsw.).
4. nochmalige operative Behandlung einer schlecht heilenden Wunde (Med.).
5. (bes. schweiz.) das Revidieren (3), das Überholen.
Re|vi|si|on die; -, -en
1. das Revidieren, [nochmalige] Durchsicht, Nachprüfung, Kontrolle;
bes. die ↑Korrektur des bereits umbrochenen (zu Druckseiten zusammengestellten) Satzes (Druckw.).
2. Änderung nach eingehender Prüfung (z. B. einer Ansicht).
3. bei einem Gericht mit grundsätzlicher Entscheidungsvollmacht (Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht) gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel, das die Überprüfung dieses Urteils fordert (Rechtsw.).
4. nochmalige operative Behandlung einer schlecht heilenden Wunde (Med.).
5. (bes. schweiz.) das Revidieren (3), das Überholen.