Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			Retentionsrecht
                        
Re|ten|ti|ons|recht das; -[e]s: Zurückbehaltungsrecht;
Recht des Schuldners, eine fällige Leistung zu verweigern, solange ein Gegenanspruch nicht erfüllt ist (Rechtsw.)
			
		
		Re|ten|ti|ons|recht das; -[e]s: Zurückbehaltungsrecht;
Recht des Schuldners, eine fällige Leistung zu verweigern, solange ein Gegenanspruch nicht erfüllt ist (Rechtsw.)

