Duden Das große Fremdwörterbuch
rekurrieren
re|kur|rie|ren z. T. unter Einfluss von fr. recourir aus gleichbed. lat. recurrere, eigtl. »zurücklaufen«>:
1. Bezug nehmen, auf etwas zurückgreifen.
2. (österr., sonst veraltet) Beschwerde, Berufung einlegen gegen gerichtliche Urteile od. Verwaltungsakte (Rechtsw.).
re|kur|rie|ren z. T. unter Einfluss von fr. recourir aus gleichbed. lat. recurrere, eigtl. »zurücklaufen«>:
1. Bezug nehmen, auf etwas zurückgreifen.
2. (österr., sonst veraltet) Beschwerde, Berufung einlegen gegen gerichtliche Urteile od. Verwaltungsakte (Rechtsw.).