Duden Das große Fremdwörterbuch
Regressat
Re|gres|sat der; -en, -en
Rückgriffsschuldner, der dem vom Gläubiger in Anspruch genommenen Ersatzschuldner für dessen Haftung einstehen muss (Rechtsw.).
Re|gres|sat der; -en, -en
Rückgriffsschuldner, der dem vom Gläubiger in Anspruch genommenen Ersatzschuldner für dessen Haftung einstehen muss (Rechtsw.).