Duden Das große Fremdwörterbuch
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re|gis|trie|ren* mlat. registrare zu registrum, vgl. ↑Register>:
1.
a) [in ein Register] eintragen;
b) selbsttätig aufzeichnen;
einordnen.
2.
a) bewusst wahrnehmen, ins Bewusstsein aufnehmen;
b) sachlich feststellen;
ohne urteilenden Kommentar feststellen, zur Kenntnis bringen.
3. die geeigneten Register betätigen u. dadurch die Klangfarbe bestimmen (bei Orgel, Harmonium u. Cembalo).
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