Duden Das große Fremdwörterbuch
redhibitorisch
red|hi|bi|to|risch lat. redhibitorius>:
a) die Redhibition betreffend;
b) die Redhibition zum Ziel habend;
redhibitorische Klage: Klage auf Wandlung, auf Rückgängigmachen des Kaufvertrages wegen mangelhafter Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes (Rechtsw.)
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