Duden Das große Fremdwörterbuch
Realakt
Re|al|akt der; -[e]s, -e
rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Fund, der Erwerb des Besitzes; Rechtsw.).
Re|al|akt der; -[e]s, -e
rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Fund, der Erwerb des Besitzes; Rechtsw.).