Duden Das große Fremdwörterbuch
Prorogation
Pro|ro|ga|ti|on die; -, -en
lat. prorogatio »Verlängerung« zu prorogare, vgl. ↑prorogieren>:
1. Aufschub, Vertagung.
2. stillschweigende od. ausdrückliche Anerkennung (vonseiten beider Prozessparteien) eines für eine Rechtssache an sich nicht zuständigen Gerichts erster Instanz (Rechtsw.).
Pro|ro|ga|ti|on die; -, -en
1. Aufschub, Vertagung.
2. stillschweigende od. ausdrückliche Anerkennung (vonseiten beider Prozessparteien) eines für eine Rechtssache an sich nicht zuständigen Gerichts erster Instanz (Rechtsw.).