Duden Das große Fremdwörterbuch
präkludieren
prä|klu|die|renlat. praecludere »verschließen, versperren«>
jmdm. die (verspätete) Geltendmachung eines Rechts[mittels, -anspruchs] wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (↑Präklusivfrist) gerichtlich verweigern (Rechtsw.).
prä|klu|die|ren
jmdm. die (verspätete) Geltendmachung eines Rechts[mittels, -anspruchs] wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (↑Präklusivfrist) gerichtlich verweigern (Rechtsw.).