Duden Das große Fremdwörterbuch
Plädoyer
Plä|do|yer [plɛdo̯a'je:] das; -s, -s
fr. plaidoyer>:
1. zusammenfassender Schlussvortrag des Strafverteidigers od. Staatsanwalts vor Gericht (Rechtsw.).
2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etwas eintritt, stimmt;
engagierte Befürwortung
Plä|do|yer [plɛdo̯a'je:] das; -s, -s
1. zusammenfassender Schlussvortrag des Strafverteidigers od. Staatsanwalts vor Gericht (Rechtsw.).
2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etwas eintritt, stimmt;
engagierte Befürwortung