Duden Das große Fremdwörterbuch
Patrozinium
Pa|tro|zi|ni|um das; -s, ...ien [...i̯ən]
lat. patrocinium »Beistand, Schutz« zu patronus, vgl. 1↑Patron>:
1. im alten Rom die Vertretung durch einen 1↑Patron vor Gericht.
2. im Mittelalter der Rechtsschutz, den der Gutsherr seinen Untergebenen gegen Staat u. Stadt gewährte.
3. [himmlische] Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche.
4. Festtag zu Ehren des od. der jeweiligen Ortsheiligen
Pa|tro|zi|ni|um das; -s, ...ien [...i̯ən]
1. im alten Rom die Vertretung durch einen 1↑Patron vor Gericht.
2. im Mittelalter der Rechtsschutz, den der Gutsherr seinen Untergebenen gegen Staat u. Stadt gewährte.
3. [himmlische] Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche.
4. Festtag zu Ehren des od. der jeweiligen Ortsheiligen