Duden Das große Fremdwörterbuch
Patent
Pa|tent das; -[e]s, -e
mlat. (littera) patens »landesherrlicher offener (d. h. offen vorzuzeigender) Brief« zu lat. patens, Gen. patentis »offen (stehend)«, Part. Präs. von patere »offen stehen, offen vor den Augen liegen«>:
1.
a) amtlich verliehenes Recht zur alleinigen Benutzung u. gewerblichen Verwertung einer Erfindung.
b) Urkunde über ein Patent (1 a);
c) Erfindung, die durch das Patentrecht geschützt ist.
2. Ernennungs-, Bestallungsurkunde bes. eines [Schiffs]offiziers.
3. (schweiz.) Erlaubnis[urkunde] für die Ausübung bestimmter Berufe, Tätigkeiten.
4. (früher) Urkunde über die Gewährung bestimmter Rechte (z. B. die Gewährung von Religionsfreiheit).
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