Duden Das große Fremdwörterbuch
Passivlegitimation
Pas|siv|le|gi|ti|ma|ti|on die; -, -en: im Zivilprozess die sachliche Berechtigung (bzw. Verpflichtung) des Beklagten, seine Rechte geltend zu machen (Rechtsw.);
Ggs. ↑Aktivlegitimation.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Passivlegitimation