Duden Das große Fremdwörterbuch
Partikularrecht
Par|ti|ku|lar|recht das; -[e]s, -e
Sonderrecht von Teilgebieten im Unterschied zum Recht des Gesamtgebietes.
Par|ti|ku|lar|recht das; -[e]s, -e
Sonderrecht von Teilgebieten im Unterschied zum Recht des Gesamtgebietes.