Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			Partikularrecht
                        
Par|ti|ku|lar|recht das; -[e]s, -e
Sonderrecht von Teilgebieten im Unterschied zum Recht des Gesamtgebietes.
			
		
		Par|ti|ku|lar|recht das; -[e]s, -e
Sonderrecht von Teilgebieten im Unterschied zum Recht des Gesamtgebietes.

