Duden Das große Fremdwörterbuch
Organtheorie
Or|gan|the|o|rie die; -: steuerrechtliches Prinzip, nach dem eine Gesellschaft als unselbstständig gilt, wenn sie in ein anderes Unternehmen eingegliedert u. dessen Willen unterworfen ist (Rechtsw.).
Or|gan|the|o|rie die; -: steuerrechtliches Prinzip, nach dem eine Gesellschaft als unselbstständig gilt, wenn sie in ein anderes Unternehmen eingegliedert u. dessen Willen unterworfen ist (Rechtsw.).