Duden Das große Fremdwörterbuch
Orderklausel
Or|der|klau|sel die; -, -n: Vermerk auf Wertpapieren, durch den der Berechtigte einen anderen Berechtigten benennen kann (durch den Zusatz »oder an Order«; Wirtsch.).
Or|der|klau|sel die; -, -n: Vermerk auf Wertpapieren, durch den der Berechtigte einen anderen Berechtigten benennen kann (durch den Zusatz »oder an Order«; Wirtsch.).