Duden Das große Fremdwörterbuch
Optionsrecht
Op|ti|ons|recht das; -[e]s: das zumeist befristete, oft auch bedingte Recht, durch einseitige Erklärung einen bestimmten Vertrag zustande zu bringen (Rechtsw., Wirtsch.)
Op|ti|ons|recht das; -[e]s: das zumeist befristete, oft auch bedingte Recht, durch einseitige Erklärung einen bestimmten Vertrag zustande zu bringen (Rechtsw., Wirtsch.)