Duden Das große Fremdwörterbuch
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ok|troy|ie|ren [ɔktro̯a'ji:...]
fr. octroyer »(landesherrlich) bewilligen, bevorrechten«, dies über altfr. otroier aus mlat. auctorizare »sich verbürgen; bestätigen, bewilligen« zu spätlat. auctorare, dies zu lat. auctor, vgl. ↑Autor>:
1. (veraltet)
a) verleihen;
b) (ein Gesetz) kraft landesherrlicher Machtvollkommenheit ohne die verfassungsgemäße Zustimmung der Landesvertretung erlassen.
2. aufdrängen, aufzwingen, aufoktroyieren
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