Duden Das große Fremdwörterbuch
obligat
ob|li|gatlat. obligatus »verbunden, verpflichtet« zu obligare, vgl. ↑obligieren>:
1.
a) unerlässlich, erforderlich, unentbehrlich;
b) (meist spöttisch) regelmäßig dazugehörend, üblich, unvermeidlich.
2. als selbstständig geführte Stimme für eine Komposition unentbehrlich, z. B. eine Arie mit -er Violine (Mus.);
Ggs. ↑ad libitum (2 b).
ob|li|gat
1.
a) unerlässlich, erforderlich, unentbehrlich;
b) (meist spöttisch) regelmäßig dazugehörend, üblich, unvermeidlich.
2. als selbstständig geführte Stimme für eine Komposition unentbehrlich, z. B. eine Arie mit -er Violine (Mus.);
Ggs. ↑ad libitum (2 b).