Duden Das große Fremdwörterbuch
nullum crimen sine lege
nul|lum cri|men si|ne le|ge [-'kri:... - -]
<lat. ; »kein Verbrechen ohne Gesetz«>
strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war.
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