Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			Notar
                        
No|tar der; -s, -e
mlat. notarius »öffentlicher Schreiber«, dies aus lat. notarius »(Schnell)schreiber, Sekretär«>
staatlich vereidigter Volljurist, zu dessen Aufgabenkreis die Beglaubigung u. Beurkundung von Rechtsgeschäften gehört.
			
		 
		No|tar der; -s, -e
staatlich vereidigter Volljurist, zu dessen Aufgabenkreis die Beglaubigung u. Beurkundung von Rechtsgeschäften gehört.

