Duden Das große Fremdwörterbuch
Normenkontrolle
Nor|men|kon|trol|le* die; -, -n:
1. Kontrolle der Einhaltung der Normen (1).
2. durch ein Gericht vorgenommene Prüfung u. Entscheidung der Frage, ob eine Rechtsnorm (z. B. ein Gesetz) einer anderen übergeordneten (z. B. der Verfassung) widerspricht od. nicht (Rechtsw.).
Nor|men|kon|trol|le* die; -, -n:
1. Kontrolle der Einhaltung der Normen (1).
2. durch ein Gericht vorgenommene Prüfung u. Entscheidung der Frage, ob eine Rechtsnorm (z. B. ein Gesetz) einer anderen übergeordneten (z. B. der Verfassung) widerspricht od. nicht (Rechtsw.).