Duden Das große Fremdwörterbuch
Minorat
Mi|no|rat das; -[e]s, -e
gebildet nach ↑Majorat zu lat. minor »kleiner, geringer; jünger«>:
1. Vorrecht des Jüngsten auf das Erbgut;
Jüngstenrecht.
2. nach dem Jüngstenrecht zu vererbendes Gut;
vgl. ↑Majorat (Rechtsw.).
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