Duden Das große Fremdwörterbuch
Mandat
Man|dat das; -[e]s, -e
lat. mandatum »Auftrag, Weisung« zu mandare, vgl. ↑Mandant>:
1. Auftrag, jmdn. juristisch zu vertreten (Rechtsw.).
2. Amt eines [gewählten] Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament (Pol.).
3. in Treuhand von einem Staat verwaltetes Gebiet (Pol.).
4. (früher) Erlass, Auftrag an einen Untergebenen.
Man|dat das; -[e]s, -e
1. Auftrag, jmdn. juristisch zu vertreten (Rechtsw.).
2. Amt eines [gewählten] Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament (Pol.).
3. in Treuhand von einem Staat verwaltetes Gebiet (Pol.).
4. (früher) Erlass, Auftrag an einen Untergebenen.