Duden Das große Fremdwörterbuch
Mandat
Man|dat das; -[e]s, -e
lat. mandatum »Auftrag, Weisung« zu mandare, vgl. ↑Mandant>:
1. Auftrag, jmdn. juristisch zu vertreten (Rechtsw.).
2. Amt eines [gewählten] Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament (Pol.).
3. in Treuhand von einem Staat verwaltetes Gebiet (Pol.).
4. (früher) Erlass, Auftrag an einen Untergebenen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Mandat