Duden Das große Fremdwörterbuch
Majorat
Ma|jo|rat das; -[e]s, -e
mlat. maioratus, eigtl. »der Stand eines Höheren«, zu lat. maior, vgl. 1↑Major>:
1. Vorrecht des Ältesten auf das Erbgut;
Ältestenrecht (Rechtsw.).
2. nach dem Ältestenrecht zu vererbendes Gut (Rechtsw.);
vgl. ↑Minorat u. ↑Juniorat.
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