Duden Das große Fremdwörterbuch
legitim
le|gi|timlat. legitimus zu lex, vgl. ↑Legislation>:
1.
a) rechtmäßig, gesetzlich anerkannt;
Ggs. ↑illegitim;
b) ehelich (von Kindern);
Ggs. ↑illegitim
2. berechtigt, begründet;
allgemein anerkannt, vertretbar.
le|gi|tim
1.
a) rechtmäßig, gesetzlich anerkannt;
Ggs. ↑illegitim;
b) ehelich (von Kindern);
Ggs. ↑illegitim
2. berechtigt, begründet;
allgemein anerkannt, vertretbar.