Duden Das große Fremdwörterbuch
Legat
1Le|gat der; -en, -en
lat. legatus »Gesandter;
(kaiserlicher) Statthalter«, substantiviertes Part. Perf. von legare »(jmdn.) absenden;
eine (gesetzliche) Verfügung treffen« zu lex, vgl. ↑legal;
Bed. 2 aus gleichbed. kirchenlat. legatus>:
1.
a) im alten Rom Gesandter [des Senats];
Gehilfe eines Feldherrn u. Statthalters;
b) in der röm. Kaiserzeit Unterfeldherr u. Statthalter in kaiserlichen Provinzen.
2. päpstlicher Gesandter (meist ein Kardinal) bei besonderen Anlässen (kath. Kirche).
Legat 2
2Le|gat
das; -[e]s, -e
lat. legatum, substantiviertes Neutrum von legatus, Part. Perf. von legare, vgl. 1↑Legat>
Vermächtnis;
Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände durch letztwillige Verfügung.
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