Duden Das große Fremdwörterbuch
Kontrahierungszwang
Kon|tra|hie|rungs|zwang der; -[e]s: die besonders für gewisse Monopolgesellschaften (wie Eisenbahn usw.) bestehende gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages aufgrund ihrer gemeinnützigen Zweckbestimmung (Rechtsw.)
Kon|tra|hie|rungs|zwang der; -[e]s: die besonders für gewisse Monopolgesellschaften (wie Eisenbahn usw.) bestehende gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages aufgrund ihrer gemeinnützigen Zweckbestimmung (Rechtsw.)